Öffentlicher Brief an die Senatorinnen für Verkehr und Wissenschaft des Allgemeinen Studierendenausschuss der TU Berlin

Sehr geehrte Frau Senatorin Schreiner, Sehr geehrte Frau Senatorin Czyborra, Liebe Öffentlichkeit,

Wir wenden uns an Sie, da wir noch immer keinen rechtsfähigen Vertrag von Seiten des VBBs erhalten haben und dieser immer noch nicht auf die von uns kommunizierten Probleme eingeht. Diese wären:

 

In §1 des Vertrages sehen wir folgende Probleme:

 

d. Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen

Dies kann sich an der TU nicht direkt als Problem erweisen da wir keine richtigen Dualen Studiengänge haben, selbst wenn das der Fall sein sollte besteht aber keine Garantie, dass es ein günstiges Jobticket über den AG in dem Fall gibt. Gleichzeitig sollen wir als Studierendenschaft ja einen Vertrag „für die Studierenden der Hochschulen gemäß § 1 Absatz 1“ (BerlHG) abschließen. Da finden keine weitere Ausnahme statt. Für andere Hochschulen in Berlin sieht das schon anders aus.

 

e. Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,

Befreit nach dem BerlHG ist wer eine Studienbedingte Abwesenheit vom Hochschulstandort hat. Beurlaubte Studierende sind aber weiterhin Studierende auch wenn sie in den Semester kein Recht haben eine Lehrveranstaltung zu besuchen. Auch das Nachweislich antreten ermöglicht keine nachträgliche Befreiung Bspw. wenn ein Urlaubssemester erst in den ersten Wochen des Studiums sich realisiert. Bisher konnten sich Studierende im Urlaubssemester auf Antrag befreien lassen warum diese Regelung nun in beide Richtung regressiv eingegrenzt wird ist nicht nachvollziehbar.

 

g. Studierende, die ein Studium mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 Credit Points im Semester absolvieren,

Auch hier findet eine willkürliche Eingrenzung durch den VBB statt wer denn nun Studierender ist oder nicht. Gleichzeitig ist die Grenze absolut willkürlich. Beim Bürgergeldbezog gibt es maximale Studierzeiten von 7,5 Credit Points im Semester damit die Studierenden weiterhin dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Dies ändert aber nichts daran, dass diese Studierenden nach dem BerlHG weiterhin Studierende sind. Bisher konnte bei einem Teilzeitstudium auf Antrag befreit werden. Eine Kontrolle dieser sehr spezifischen Regelung sowohl nach oben als auch nach unten ist aber nicht möglich und ein nachträgliches Entziehen des Tickets oder für ein nachträgliches Einziehen von Geldern gibt es ebenfalls keine technisch umsetzbaren Anwendungsmöglichkeiten.

 

h. Studierende, die für Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudiengänge immatrikuliert sind oder an
weiterbildenden Studiengängen teilnehmen sowie Promotionsstudierende.

Hier wird Deutschlandweit einmalig Promotionsstudierenden die Möglichkeit des Semestertickets entzogen. Diese konnten sich bisher ebenfalls auf Antrag befreien lassen. Aber warum Promotionsstudierende keine Studierenden sein sollten ist nicht nachvollziehbar. Dadurch werden tausende Studierende in Berlin vom Ticket ausgeschlossen.

 

All diese Umdefinitionen was denn nun Studierende sind, sorgen dafür dass der Gleichheitsgrundsatz in Frage gestellt wird und plötzlich Studierende nicht gleich Studierende im Sinne des Gesetzes sind.

 

§2 (6) + Anlage

Hier wird ein Prozess beschrieben der nicht mit der StudierendenDatenverordnung des Landes Berlins einher geht. Der Prozess sorgt dafür, dass Studierende die keine NFC fähiges Smartphone haben das Ticket nicht nutzen können. Es gab schon mehrere Anfragen bei unserem AStA deswegen.

 

§4 Befreiungen

Hier fehlen definitiv Studierende die ein Jobticket oder ein Sozialticket haben. Im ersten Fall kann es nun passieren das Studierende zwei Tickets erwerben würden, sollte der AG allen Angestellten das Ticket als Geldwerte Leistung zu Verfügung stellen. Im anderen Fall würde eine Sozialleistung die das Land Berlin beschlossen hat vorenthalten werden. Sollten wir als Studierendenschaft an den Stellen eine Befreiung vorenthalten würden wir gegen den Willen des Gesetzgebers handeln. Dieser möchte ja mit dem Berlin Ticket S und dem Jobticket bestimmte Handlungen der Gesellschaft fördern, respektive Sozialbedürftigen eine kostengünstige ÖPNV Option ermöglichen. Warum ebenfalls nicht bei den alten Regelungen für Urlaubs- und Teilzeitsemester geblieben werden konnte verstehen wir nicht.

 

Der VBB kommentierte uns Studierendenverter*innen nur gegenüber: Das wollten wir schon immer ändern. Das der VBB die knappe Zeit an dieser Stelle dafür nutzt um die vertraglichen Grundlagen derart über den Haufen zu werfen erschüttert unser Vertrauen in eine faire Verhandlung massiv.

 

Nun ist uns allen klar, dass die Zeit drängt. Wir können jetzt nicht länger Verhandeln sondern müssen in die Umsetzung kommen. Deswegen haben wir einen Gegenvorschlag zu dem Vertrag gemacht. In diesem haben wir einige der vielen Probleme angepasst, sodass Studierende in keinen unmittelbaren Nachteil rennen. Viele der anderen Probleme – vor allem im Hinblick auf den grundsätzlichen Ticketausgabeprozess, können wir für die kommenden Semester noch angehen. Wir benötigen nun ihre Hilfe als Senatorinnen: Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass der VBB unseren Vertragsentwurf unterschreibt. Alternativ sorgen Sie bitte dafür, dass die Landesunternehmen BVG oder der Landesdienstleister S-Bahn Berlin GMBH den Vertrag mit uns unterschreiben. Und helfen Sie uns in den kommenden Monaten das Semesterticket wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Anbei finden Sie den Vorschlag des VBBs und unser Gegenangebot.

 

Ebenso eine Petition der Promotionsstudierenden welche auch weiterhin teil des Tickets sein wollen: https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-den-ausschluss-von-promovierenden-vom-deutschlandsemesterticket

Kontakt: hopo@asta.tu-berlin.de

Für Informationen was das Semesterticket überhaupt ist: https://ticket.astatu.berlin/was-ist-das/ 

Wenn ihr wissen wollt was wir in den letzten 1,5 Jahren gemacht haben: https://ticket.astatu.berlin/zeitstrahl/

Eine pro und contra Liste des aktuellen Angebots: https://ticket.astatu.berlin/pro-kontra/

Zum FAQ: https://ticket.astatu.berlin/haeufig-gestellte-fragen-faq/